ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sämtliche unserer Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge zwischen WannaDoTattoo, (Inhaber: E. Lorenz) mit Sitz in Barbarossastraße 6, 09112 Chemnitz.
Vertragsschluss
Die Angebote von WannaDoTattoo sind unverbindlich. Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und/oder einen Tätowiertermin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Mit der geleisteten Anzahlung geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit uns ein. Eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung sind ausgeschlossen.
Auftragsannahmen seitens WannaDoTattoo erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung besprochenen Vertragsinhalten. Umfangreiche Änderungswünsche des Kunden - wie etwa ein komplett anderes Motiv - stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen WannaDoTattoo zur Ablehnung eines Auftrages.
WannaDoTattoo behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen. Ansprüche jeglicher Art aus dieser Ablehnung werden durch WannaDoTattoo ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit unseren AGB einverstanden.
Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art, gegen das ausführende Studio, sowie den Tätowierer geltend zu machen.
Informationspflichten
Der Kunde ist beim Zustandekommen des Sitzungstermines oder Vertrages verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bzgl. seiner Person und eventueller Krankheiten zu machen.
Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er falsche Daten an, so kann WannaDoTattoo, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. WannaDoTattoo kann für jegliche Konsequenzen, die aus Falschinformationen des Kunden resultieren, nicht haftbar gemacht werden.
Preise und Zahlungsbedingungen
Vereinbarte Termine per Telefon, per E-Mail, per Facebook/Instagram oder persönlich vor Ort sind verbindlich.
Tattoopreise richten sich nach dem Entwurfs- und Arbeitsaufwand. Der Arbeitsaufwand für eine Tätowierung kann im Voraus nicht genau definiert und damit erst nach erbrachter Dienstleistung genau erfasst werden. Bestandteil des Arbeitsaufwandes ist die Vorbereitungs-, Tätowier- und Nachsorgezeit. Pausen zählen nicht zum Arbeitsaufwand. Der Kunde erhält vor der Terminvereinbarung eine Preiseinschätzung bzw. Preisspanne von WannaDoTattoo, welche jedoch keine Garantie dafür gibt, dass die Fertigstellung der Tätowierung nicht doch weniger oder mehr Zeit erfordert als prognostiziert.
Für die Sitzungen gelten jeweils die Angebotspreise zum Zeitpunkt der/des Auftragserteilung/Vertrages. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive Nacharbeit im vorgegebenen Zeitrahmen von 3 Monaten,
soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind und seitens des Kunden gegen keine unserer Pflegeanweisungen sowie gegen Hinweise zur Vorbereitung auf den Tätowiertermin
verstoßen wurde.
Das Honorar für die Tätowierdienstleistung ist sofort in bar fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nicht anders
vereinbart. Der Geldbetrag ist direkt nach dem Tätowieren (nach erbrachter Dienstleistung) am
Termintag fällig. Hält sich der Kunde nicht an diese Vereinbarung und zahlt erst später, erhebt WannaDoTattoo eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50 EUR, ab dem 8. Tag werden zudem Verzugszinsen i.H.v. 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Bei einer Terminvereinbarung zahlt der Kunde vor Ort eine Anzahlung gemäß Vereinbarung oder aber überweist diese innerhalb von
5 Werktagen. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Ist eine Fertigstellung der Tätowierung in mehreren Sitzungen erforderlich, so wird die Anzahlung erst mit dem für den
letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet. Wird ein Motiv für ein größeres Projekt entworfen, dass mehrere Sitzungen zur Fertigstellung benötigt, wird der komplette Entwurfaufwand in der ersten
Sitzung abgerechnet und fällig. Alle Preise sind in Euro inkl. 19% Mehrwertsteuer.
Gutscheine
Von WannaDoTattoo ausgestellte Gutscheine sind gültig für den Bezug von Tätowierdienstleistungen und können zu jedem Betrag erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung, auch nicht in Teilbeträgen. Die Gutscheine sind unbefristet gültig und übertragbar. Ein Gutschein gewährt keinen Anspruch auf eine Bevorzugung bei der Terminvergabe (d.h. es gibt keine Garantie für das Zustandekommen eines Termines) und gewährt keinen Anspruch auf das Tätowieren eines jeden vom Kunden gewünschten Motives. Auch bei Gutscheinen behält sich WannaDoTattoo das Recht vor, in begründeten Fällen die Durchführung der Tätowierung abzulehnen. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens WannaDoTattoo bestehen.
Widerrufsrecht des Kunden
Der Kunde muss bis spätestens 3 Werktage vor Beginn der Sitzung den Sitzungstermin absagen oder verschieben. In diesem Fall wird dem Kunden die Anzahlung auf den Neutermin angerechnet oder in Form eines Gutscheines für die Dienstleistungen über den Wert der Anzahlung von WannaDoTattoo erstattet.
Wird diese Frist nicht eingehalten und der Kunde sagt weniger als 3 Werktage vor Beginn ab, wird die Anzahlung in voller Höhe einbehalten.
Nach Vorlage eines ärztlichen Attests wird seitens WannaDoTattoo eine Einzelfallentscheidung getroffen, ob die Anzahlung in voller Höhe, nur ein Teilbetrag dessen oder gar nicht einbehalten wird.
WannaDoTattoo behält sich grundsätzlich das Recht vor, geleistete Anzahlungen einzubehalten und ggf. noch einen bestimmten Betrag in Rechnung zu stellen, insbesondere, wenn bereits Zeichnungen oder Entwürfe für den Kunden angefertigt wurden, oder mit der Entwurfanfertigung bereits begonnen wurde. Erfolgt die Terminabsage oder -umbuchung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen von WannaDoTattoo.
Wird die Tätowierung nicht begonnen oder fertiggestellt, so hat der Kunde kein Recht auf Überlassung eines eventuell bereits gefertigten Entwurfes. Auch wenn der Kunde diesen schon per E-Mail erhalten hat, darf er den Entwurf nicht nutzen. Alle Rechte am Entwurf liegen bei WannaDoTattoo.
Alle Terminumbuchungen und/oder -absagen müssen in Schriftform per E-Mail an WannaDo.Tattoo@gmail.com erfolgen.
Bedingungen
Tätowierungen werden unter Einhaltung der Hygienevorschriften und unter Befolgung der üblichen Vorsichtsmaßnahmen und unter Verwendung von hochwertigen Materialien gestochen.
Die Durchführung eines jeden Termines steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher die Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere:
- Alkohol- und/oder Betäubungsmittelkonsum
- die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren
- die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
- Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren
- eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel
- Minderjährigkeit des Kunden
- Schwangerschaft/Stillzeit der Kundin
Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Der Kunde hat vor seinem Termin eine schriftliche Einverständniserklärung abzugeben. Unterlässt er dies, macht nicht wahrheitsgemäße Angaben oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termines entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
Es werden prinzipiell nur ethisch vertretbare Motive tätowiert. Des Weiteren behalten wir uns vor, Motive, hinter welchen wir nicht stehen können, abzulehnen.
Sollte der Kunde kurzfristig vor der Durchführung der Tätowierung Änderungen der zunächst vereinbarten Motivgestaltung wünschen und diese Vertragsänderung von WannaDoTattoo akzeptiert werden, so ist der daraus entstehende Mehraufwand vom Kunden zu tragen.
Soweit es sich bei der Tätowierung um ein CoverUp handelt, wird keine Garantie dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der CoverUp-Tätowierung kann keine Haftung übernommen werden, es sei denn, sie wurde vom Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches CoverUp mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchem Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen.
Bricht der Kunde einen gebuchten Tagestermin (Sitzung) vorzeitig ab, entscheidet WannaDoTattoo je nach Einzelfall, welchen Betrag der Kunde zusätzlich neben dem Preis für Entwurf und für die bis dahin gefertigte Tätowierung für diese abgebrochene Sitzung als Vergütung für den Arbeitsausfall leisten muss. In Fällen, wo nur noch eine kurze Zeit (ca. 1Stunde) zur Fertigstellung der Tätowierung erforderlich gewesen wäre und WannaDoTattoo einen neuen "kleinen" Termin zur Fertigstellung buchen muss, entscheidet WannaDoTattoo ebenso je nach Einzelfall, welchen Mindestbetrag der Kunde als "Mindermengenzuschlag" für die "kleine" Sitzung leisten muss.
Personen unter 18 Jahren
Personen, die noch nicht volljährig sind, werden nicht tätowiert - auch nicht mit dem Einverständnis der Eltern!!!
Gasttätowierer
Gasttätowierer gehören zum Team, mieten sich lediglich im Studio WannaDoTattoo ein und arbeiten eigenverantwortlich,
selbstständig und auf eigene Rechnung.
Sie nutzen die Räumlichkeiten des Studios für die Zeit ihrer terminlichen Arbeiten und es gelten für sie und ihre Vertragspartner die AGB des Studios WannaDoTattoo.
Urheberrechte
Die Urheberrechte sämtlicher Motive liegen bei WannaDoTattoo. WannaDoTattoo überprüft nicht, ob die Urheberrechte der Fotovorlagen von Kunden bei den Kunden liegen. Der Kunde versichert gegenüber WannaDoTattoo, dass er die Rechte an dieser Vorlage besitzt und stellt WannaDoTattoo von sämtlichen Forderungen frei, die aus einer ggf. erfolgten Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen. Eine unerlaubte Verwendung, Reproduktion, Weitergabe, Veröffentlichung oder eine kommerzielle Nutzung unserer Motive und/oder unserer gefertigten Tattoos ohne Genehmigung durch WannaDoTattoo ist strengstens untersagt und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.
Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt. WannaDoTattoo gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der gestochenen Tätowierung. Dieses erstreckt sich nicht auf überlassene Tattoo-Entwürfe, Entwurfsskizzen oder Vorzeichnungen. Alle Rechte am überlassenen Tattoo-Entwurf liegen bei WannaDoTattoo.
Datenschutz
WannaDoTattoo erhebt vom Kunden ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Tätowiersitzung und Vertragsabwicklung notwendig sind. WannaDoTattoo verwendet die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nur zu den Zwecken, in die der Kunde eingewilligt hat. WannaDoTattoo gibt diese Daten nicht an Dritte weiter.
Hygiene
Es versteht sich von selbst, dass wir streng nach Hygienevorschriften arbeiten. Die Sächsische Hygiene-Verordnung (SächsHygVO), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Tätowiermittelverordnung (TätoV) sowie Bestimmungen des Gesundheitsamtes Chemnitz sind fester Bestandteil in unserem Studio.
Haftungsausschluss
WannaDoTattoo haftet nicht für Tätowierungen, außer es ist nachweislich ein Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit gegeben. Der Vorgang des Tätowierens stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit eine Körperverletzung dar. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko mit sich. Mit dem Auftrag willigt der Kunde automatisch in eine Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung. Die Risiken für Fehler und Entzündungen hält WannaDoTattoo nach bestem Wissen und Gewissen so gering wie möglich. Die Nachsorge und Pflege obliegt dem Kunden. Hinweise und Richtlinien dafür vermittelt WannaDoTattoo und der Kunde verpflichtet sich, diese zu befolgen.
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden oder für vorübergehende oder bleibende Schäden an der Gesundheit wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassenen Pflegehinweise zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufes unmittelbar mit WannaDoTattoo in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – eine Notambulanz, einen Arzt oder Dermatologen aufzusuchen.
Sollte es im Zuge der Abheilung der Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen innerhalb der ersten 3 Monate nur dann verlangen, wenn diese Farbverluste ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termines haben oder durch Vorbereitungsfehler des Kunden verursacht wurden. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich.
WannaDoTattoo ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die/der mit in das Tattoostudio gebracht wurden/wurde. WannaDoTattoo weist darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Tätowierer herbeigefügt.
Schlussbestimmung
WannaDoTattoo behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB ändern zu können. Bei einem Vertragsabschluss gelten ausschließlich die AGB der zum diesem Zeitpunkt gültigen Fassung. Bei Ungültigkeit einer Klausel dieser Geschäftsbedingungen bleiben die anderen Klauseln, sowie der Vertrag an sich wirksam. Soweit diese Klauseln dann nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
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